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Unternehmenstransaktionen / Beteiligungen / Kooperationen



Einer umfassenden rechtlichen Ausgestaltung bedürfen der Zusammenschluss und die Übertragung von Unternehmen, sei es als Unternehmenskauf oder als Unternehmensverkauf oder bei einer sonstigen Transaktion im Rahmen von Mergers & Acquisitions (M & A).

Gerade hier kommt es neben der Prüfung vorhandener bzw. Erstellung neuer Vertragsentwürfe in besonderem Maße auf die interessengerechte Verhandlung der Verträge mit den Vertragspartnern bzw. eine geschickte Moderation der Vertragsverhandlungen an.

Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten einerseits und Akzeptanz und Durchsetzbarkeit beim Vertragspartner andererseits müssen praxisgerecht in Einklang gebracht werden. Im Idealfall gelingt als Verhandlungsergebnis eine Win-Win-Situation, die beide Vertragsparteien befriedigt. Die vorhandene Erfahrung kommt dabei dem Mandanten unmittelbar zu Gute.

Typische Rechts- und Gestaltungsfragen ergeben sich im Zusammenhang mit M & A häufig bei folgenden Konstellationen:



  Unternehmenskauf und -verkauf

  Beteiligungskauf und -verkauf

  Management Buy-Out (MBO) / Management Buy-In (MBI)

  Kooperationsverträge

  Joint Venture Verträge

  Entwicklungsverträge

  Franchiseverträge

  Konsortien

  Strategische Allianzen

   
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