Philosophie

Fundierte juristische Beratung erfordert heute mehr denn je Spezialisierung. Daher ist unsere Kanzlei auf die Kernkompetenzen Unternehmenskaufverträge, Gesellschaftsrecht und Vertragsgestaltung im nationalen und internationalen Wirtschaftsrecht mit Sonderschwerpunkt Mergers & Acquisitions spezialisiert. 2019 wurde so auch mit Erfolg der Fachanwaltslehrgang zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht absolviert.

Unsere Zielgruppe sind Wirtschaftsunternehmen des gehobenen Mittelstands, die Beratung sowohl bei Unternehmenskäufen und -verkäufen als auch in der rechtlichen Ausgestaltung ihrer gesellschafts- und vertragsrechtlichen Beziehungen wünschen. Hierbei arbeiten wir grenzüberschreitend und gestalten Verträge auch in englischer Sprache. Aus eigener Management-Erfahrung haben wir immer auch den betriebswirtschaftlichen Aspekt im Blick.

Unsere Aufgabe ist es, die von Ihnen als Mandanten angestrebten Ziele auf bestmögliche Weise zu erreichen. Anstelle von ausschweifenden Stellungnahmen und Schriftsätzen bevorzugen wir dabei Treffsicherheit und Prägnanz. Es ist unser Ehrgeiz, Ihnen engpass-konzentriert eine clevere Lösung für die von uns erkannte Kernproblematik zu bieten. Das Recht soll dabei der unternehmerischen Zielsetzung dienen. Soweit für eine umfassendere Betreuung weitere Schlüsselkompetenzen erforderlich sind, greifen wir auf ein Netzwerk von qualifizierten Kooperationspartnern zurück.

Wir teilen die Ansicht, dass mittel- und langfristig ein wirklich gutes Geschäft nur ein solches ist, das beiden Seiten nutzt. Als Idealfall verfolgen wir daher die nachhaltige Sicherung Ihrer Position unter gleichzeitiger Herbeiführung einer Win-Win-Situation für alle an einer Vereinbarung beteiligten Parteien.