Abschreibungen erfassen die rechnerischen Wertminderungen betrieblicher Vermögensgegenstände. Anhand einer statistischen Nutzungsdauer des Gutes kann ein Abschreibungssatz ermittelt und dem Wirtschaftsgut zugeordnet werden, so dass zum Ende einer Abrechnungsperiode der verminderte Wert ausgewiesen wird. Abschreibungen sind betriebliche Kosten und schmälern den Gewinn vor der Versteuerung. Abgekürzt auch als AfA bezeichnet (Absetzung für Abnutzung).
Übertragung einer Forderung von dem bisherigen Gläubiger durch Vertrag auf einen neuen Gläubiger. Abgetreten werden können z. B. Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb, Ansprüche gegen Kunden, Ansprüche aus Lebensversicherungen, bestimmte Wertpapiere sowie sonstige Forderungen. Die Abtretung wird auch als Zession bezeichnet.
"Beschleuniger", Institution, die durch intensives Coaching jungen Unternehmen zu einer schnellen Entwicklung verhilft. (s. INKUBATOR, VENTURE CATALYST)
Im Zusammenhang mit Kapitalbeteiligungen versteht man darunter den Wertzuwachs, der durch Einbringen von Management-Know-How und die Betreuung der Beteiligungsgesellschaft erzielt werden soll.
Warnsignal, das auf Probleme in (potentiellen) Beteiligungsunternehmen hinweist. ("Red Flag")
Das Anlagevermögen umfasst alle diejenigen Vermögensgegenstände, die dem Geschäftsbetrieb auf Dauer dienen. Dazu gehören insbesondere immaterielle Vermögenswerte (z.B. der Geschäfts- oder Firmenwert), Sachanlagen (z.B. Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Maschinen, andere Betriebs- und Geschäftsausstattungen) und Finanzanlagen (z.B. Beteiligungen oder Wertpapiere). Es wird mit dem UMLAUFVERMÖGEN auf der Aktivseite der BILANZ ausgewiesen.
Eine Anzahlung bedeutet eine Vorleistung des Auftraggebers für die Erstellung eines vereinbarten Vertragsgegenstandes. Da eine Gegenleistung des Auftragnehmers zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich ist, möchte der Auftraggeber sicherstellen, dass seine Vorauszahlung nicht vergebens ist. Er lässt sich deshalb seine Anzahlung durch eine Anzahlungsbürgschaft besichern.
Firmenübernahme durch Übertragung der einzelnen Vermögensgegenstände (Aktiva) des Unternehmens. (s. SHARE DEAL)
Übernahmetransaktionen, bei denen ein großer Teil des Kaufpreises durch Aktiva-Verkäufe der übernommenen Gesellschaft realisiert wird. Die Verkäufe nicht betriebsnotwendiger Aktiva führen durch Sondertilgung der Fremdfinanzierung aus diesen Erlösen zur Reduzierung des Schuldendienstes.
Zerschlagung eines übernommenen Unternehmens durch Verkauf von Teilbereichen oder Vermögensgegenständen.
Bei einer Ausfallbürgschaft muss ein Bürge erst Zahlung leisten, wenn der Gläubiger die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Hauptschuldners ohne Erfolg betrieben hat. Die Bürgschaftsbanken zeichnen regelmäßig solche Ausfallbürgschaften gegenüber Banken und Versicherungen, jedoch müssen sie erst Zahlung leisten, wenn alle für das verbürgte Engagement bestellten Sicherheiten verwertet worden sind. Man spricht dann von einer modifizierten Ausfallbürgschaft.
Darlehen werden entweder in voller Höhe des Darlehensbetrages - also zu 100 % - oder zu einem geringeren Auszahlungskurs ausgezahlt. Dieser Auszahlungsabschlag wird als Disagio oder Damnum bezeichnet.
Der Avalkredit ist kein Kredit im eigentlichen Sinne, denn das Kreditinstitut stellt kein Geld sondern ihre eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung. Bei einem Avalkredit übernimmt die Hausbank die Haftung für eine Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten. Für das Kreditinstitut stellt die Bereitstellung eines Avalkredites eine Eventualverbindlichkeit dar. Diese Eventualverbindlichkeit wird nur zu einer echten Schuld des Kreditinstitutes, wenn der Kreditnehmer seine zugesagte Leistung nicht erfüllt.
Sofern ein Unternehmen im täglichen Geschäftsbetrieb vermehrt Bankbürgschaften/ Avale benötigt, stellt die Hausbank diesem Unternehmen einen Avalkreditrahmen zur Verfügung. Bis zu einer vereinbarten Größenordnung können dann einzelne Bürgschaften auf Anforderung ausgestellt werden, ohne dass das Institut in die erneute Kreditprüfung eintreten muss.
Fonds ohne speziellen Fokus, dessen Strategie die volle Breite des Beteiligungsgeschäfts abdeckt.
Vorstellung verschiedener Berater, Anbieter von Beteiligungskapital und Know-how oder Banken vor einer Beauftragung. (s. PITCHING)
Besonderer Meilenstein in der Unternehmensentwicklung, bei deren Erreichen Finanzentscheidungen getroffen werden sollen (z. B. Einwerbung externen Kapitals). Weiterhin: Instrument der Wettbewerbsanalyse.
Die Betriebswirtschaftliche Auswertung gibt dem Unternehmer unterjährig über seine Gewinn- und Erlössituation sowie über Vermögens- und Schuldverhältnisse Auskunft. Sie dient oft als Entscheidungsgrundlage für den Unternehmer und den Fremdkapitalgeber. Die Auswertungen basieren zumeist auf dem Zahlenmaterial aus der Finanzbuchhaltung.
Bietungs- und Auktionsverfahren im Rahmen einer M & A -Transaktion. Unterschieden werden First Unbinding Biddings (vorläufige unverbindliche Gebote) über Final Biddings (abschließende Gebote im Bietungsverfahren) bis zum Final Binding Offer (verbindliches Gebot).
Die Bilanz ist betriebswirtschaftlich gesehen eine Gegenüberstellung des Vermögens auf der Aktivseite und des Kapitals auf der Passivseite zu einem bestimmten Stichtag. Die Passivseite gibt hierbei Auskunft über Mittelherkunft (EIGENKAPITAL bzw. Fremdkapital), die Aktivseite stellt die Mittelverwendung (ANLAGEVERMÖGEN bzw. UMLAUFVERMÖGEN) dar.
Gewinnschwelle. Gibt die Umsatzgröße an, an der die Gesamtkosten (fixe und variable Kosten) gerade gedeckt sind.
Überbrückungsfinanzierung. Kredite oder Kreditlinien, die einem Unternehmen für den Börsengang zur Verfügung gestellt werden. Neben der Finanzierung der durch den Börsengang entstehenden Kosten soll z. B. durch Vergabe der Mittel an haftende Gesellschafter und Einlage in das Unternehmen das wirtschaftliche EIGENKAPITAL verbessert werden.
Puffer. Ausdruck für ungenutzte Kreditlinien oder Barreserven.
Auch als Re-Start bezeichnet. Drastische Umgestaltung bzw. Restrukturierung eines Unternehmens, das große wirtschaftliche Probleme hat. Dabei wird neues Gesellschaftskapital von Dritten eingebracht; die Anteile der Altgesellschafter werden verwässert.
Die Zeitspanne, bis das einem Unternehmen zur Verfügung gestellte Kapital verbraucht ist.
Vermögende Personen, die durch die Einlage von Risikokapital und/oder die Bereitstellung von Know-How in ein Unternehmen oder ein Projekt Forschungen, Entwicklungen, Wachstum oder Erfindungen finanzieren möchten. (s. SEED FINANZIERUNGEN)
Im Businessplan eines Unternehmens werden operative und strategische Ziele sowie die Zielerreichung festgelegt. Zu einem vollständigen Businessplan gehören die Beschreibung des Vorhabens/der Geschäftsidee, eine Markt- und Konkurrenzanalyse, die Ertragsvorschau, eine Liquiditätsplanung sowie eine Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplanung.
Die Bürgschaft ist ein Vertragsverhältnis, durch das sich ein Bürge verpflichtet, dem Gläubiger gegenüber für die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines Dritten einzustehen. Sofern keine selbstschuldnerische Bürgschaft vorliegt, kann der Bürge verlangen, dass der Gläubiger zunächst gegen den Hauptschuldner klagt (Einrede der Vorausklage). Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft hat ein Bürge dieses Recht nicht. Der Bürge ist sofort zur Zahlung verpflichtet, wenn der Hauptschuldner bei Fälligkeit die verbürgte Verbindlichkeit nicht bezahlt.
Zukauf von mehreren Unternehmen zwecks Aufbau einer größeren Unternehmensgruppe bzw. Holding. (vgl. SERIAL ENTREPRENEUR)
EXIT-Variante, bei der die Anteile durch die Altgesellschafter zurückgekauft werden. (s. EXIT)
Capital Asset Pricing Model. Berechnungsmethode für die marktgerechte Verzinsung des EIGENKAPITALS von Eigentümern bzw. Aktionären auf Basis risikoloser alternativer Geldanlagen.
Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf von Unternehmensanteilen.
Gewinnbeteiligung der Managementgesellschaft und deren Manager am Erfolg der verwalteten Fonds; z.B. 20% für Managementgesellschaft und 80% für Investoren. Meist wird eine HURDLE RATE eingebaut.
Der Cash-Flow gibt den Betriebsgewinn des Unternehmens an, der diesem zur Selbstfinanzierung tatsächlich zur Verfügung steht. Durch die in der Literatur sehr unterschiedlichen Berechnungsweisen sollte eine Herleitung dieser Größe stets mit angegeben werden. Übliche Berechnung des Cash-Flow: Jahresüberschuss + neu gebildete Rücklagen + Abschreibungen + Pauschalwertberichtigung.
Informationsbarrieren, die innerhalb einer Finanzinstitution bestehen, so dass verschiedene Abteilungen von der jeweiligen Tätigkeit der anderen nichts wissen, oder die errichtet werden, um z.B. Interessenkonflikte zu vermeiden.
Culpa in contrahendo = Verschulden bei Vertragsschluss.
Übergabestichtag eines Transaktionsgegenstandes (Unternehmen).
Person, die für einen vereinbarten Zeitraum und für die Erreichung deines bestimmten Ziels fachlich, aber vor allem mental unterstützt.
Verpflichtung zur Einzahlung des vereinbarten Betrages in einen Fonds durch einen Investor
Geheimhaltungsvereinbarung.
Anleihen oder Schuldverschreibungen eines Unternehmens, die in Aktien bzw. Anteile umgewandelt werden können
Übliche Bezeichnung von Beteiligungskapital, das von Unternehmen oder verbundenen Beteiligungsgesellschaften zur Verfügung gestellt wird, die ein weitergehendes Interesse an dem Unternehmen haben (z. B. Lieferantenkontakte, strategische Ausrichtung der Geschäfte, Übernahmegedanken etc.).
Beteiligung an einem Unternehmen durch mehrere Investoren, von denen einer als LEAD INVESTOR auftritt.
Im Sprachgebrauch der Kreditinstitute versteht man unter Darlehen (vgl. § 607 ff BGB) langfristige Kredite, die dem Darlehensnehmer meist in einer Summe zur Verfügung gestellt und ebenfalls in einer Summe oder nach vereinbartem Tilgungsplan zurückgeführt werden.
Beim Annuitätendarlehen zahlt der Darlehensnehmer während der Gesamtlaufzeit bzw. einer vereinbarten Zeit eine gleiche Leistungsrate - auch Annuität genannt. Diese Annuität setzt sich zusammen aus dem vereinbarten Zins und dem Tilgungssatz. Durch die Verminderung der Restschuld verschiebt sich das Verhältnis zwischen dem Zins- und dem Tilgungsanteil, da der Zinsanteil jeweils nur auf die Restschuld berechnet wird.
Beim Tilgungsdarlehen wird mit dem Darlehensnehmer über eine feste Laufzeit eine gleichbleibende (lineare) Tilgungsleistung vereinbart. Die Leistungsrate setzt sich zu den jeweils vereinbarten Terminen dann aus dieser linearen Rate und den jeweils auf die Restschuld errechneten Zinsen zusammen, die zumeist gesondert belastet werden, so dass durch abnehmende Zinsen wegen der Verringerung der Restschuld sinkende Leistungsraten entstehen.
Beim endfälligen Darlehen wird mit dem Darlehensnehmer die Rückzahlung in einer Summe am Ende der Vertragslaufzeit vereinbart. Während der Laufzeit sind nur Zinsen zu entrichten. Überwiegend werden die Darlehen dann aus der Ablaufleistung einer Lebensversicherung oder aus einem zuteilungsreifen Bausparvertrag zurückgeführt.
Eine Sonderform ist schließlich das partiarische Darlehen, bei dem der Darlehensgeber anstelle von Zinsen einen bestimmten Teil vom Gewinn oder Umsatz erhält.
Der Daten-Raum, in dem die erforderlichen aussagekräftigen Unterlagen eines zum Erwerb stehenden Unternehmens - meist im Rahmen einer DUE DILIGENCE -Prüfung - den zur Geheimhaltung verpflichteten Vertretern des Erwerbers zeitlich befristet zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden.
Regeln für die Benutzung des Daten-Raums. (s. DATA ROOM)
Doppelbesteuerungsabkommen.
Discounted Cash Flow.
Fremdkapitalfinanzierung i.d.R. über gesicherte Bankkredite.
Umsatz abzüglich der variablen Kosten. Der Deckungsbeitrag stellt als rechnerische Größe den Teil des Umsatzes dar, der zur Deckung der fixen Kosten verbleibt.
Kapital zur Finanzierung der Geschäftsentwicklung reiferer mittelständischer Unternehmen. (s. EXPANSION FINANCING)
Don't invest - no growth opportunity.
Mit einem Kreditinstitut kann bei Darlehensauszahlung eine Zinsvorauszahlung vereinbart werden, die dann vom Darlehensbetrag durch den Darlehensgeber einbehalten wird. Durch dieses Disagio oder Damnum kann der Nominalzins und somit die zu vereinbarende Leistungsrate gesenkt werden.
Auszahlung des Kapitals anlässlich einer Beteiligung.
Abtrennung von Konzerngesellschaften z. B. als Ergebnis einer Fokussierung auf das Kerngeschäft.
Die detaillierte Untersuchung, Bonitätsprüfung und Bewertung eines Unternehmens vor der Investmententscheidung zur Übernahme einer Beteiligung. Insbesondere ist die Bewertung abgestellt auf die künftige Ertragskraft bzw. auf Marktperspektiven. (s. DATA ROOM)
Finanzierung der Frühphasenentwicklung eines Unternehmens, beginnend von der Finanzierung der Konzeption bis zum Start der Produktion und Vermarktung.
Earnings before Interests and Taxes: Maßstab, der bei der Unternehmensbewertung auf schuldenfreier Basis Anwendung findet.
Earnings before Interests, Taxes, Depreciation and Amortisation.
Die Kreditinstitute sind gemäß Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet, als Preis die Gesamtbelastung pro Jahr in einem Prozentsatz des Kredites anzugeben und als effektiven Jahreszins auszuweisen. Sofern Änderungen des Zinssatzes oder andere preisbestimmende Faktoren während der Laufzeit des Kredites möglich sind, muss der Zins als "anfänglicher effektiver Jahreszins" ausgewiesen werden. Für die Ermittlung werden z.B. der Zinssatz, Dauer der Zinsbindung, Tilgungshöhe, tilgungsfreie Zeit, Auszahlungskurs sowie Zins- und Tilgungsverrechnung in einer festen Formel berücksichtigt.
Die Betriebswirtschaftslehre bezeichnet als Eigenkapital diejenigen Mittel, die in das Unternehmen außerhalb der Fremdfinanzierung vom Inhaber/Gesellschafter eingebracht wurden. Nicht entnommene Gewinne werden dem Eigenkapital hinzugerechnet. Bei einer Unternehmensgründung können bare Eigenmittel und/oder Sacheinlagen eingebracht werden. Es wird auf der Passivseite der BILANZ ausgewiesen.
Als Obergrenze für die Höhe der Beteiligung setzen einige Beteiligungsgesellschaften die Kapitalparität voraus. Somit darf die neue Beteiligung maximal die Höhe des im Unternehmen vorhanden EIGENKAPITALS betragen. Bei einer Beteiligung im Rahmen eines Existenzgründungsvorhabens oder einer Wachstumsfinanzierung können auch zukünftige Perspektiven in Form der erwarteten Jahresüberschüsse zur Darstellung des Kapitals im Unternehmen herangezogen werden.
Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital: Die Eigenkapitalquote stellt das Verhältnis zwischen dem eingesetzten eigenen Kapital und dem Gesamtkapital eines Unternehmens dar. Bei Gründung einer Unternehmung wird der Einsatz eigener Mittel (Geld- und Sachmittel) im Verhältnis zu dem Gesamtaufwand auch als prozentualer Eigenmitteleinsatz bezeichnet.
Neid-Faktor. Der Envy-Faktor drückt das Verhältnis zwischen zwei Aufgeldern zur Platzierung von Beteiligungen aus. Durch die unterschiedlichen Konditionen, zu denen eine Beteiligung erworben wird, können mit verschiedenen Beteiligungsgebern unterschiedliche Aufgelder für den nominellen Anteilserwerb vereinbart werden. Das Verhältnis zwischen diesen wird als Envy-Faktor bezeichnet.
Earnings per share = Gewinn pro Aktie.
EIGENKAPITAL.
Möglichkeit der Fremdkapitalgeber, Anteile an der zu finanzierenden Personen- oder Kapitalgesellschaft oft zu Sonderkonditionen zu erwerben.
In der Ertragsvorschau werden den künftigen Umsätzen und Erträgen die prognostizierten Kosten gegenübergestellt und aus der Differenz ein Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag gebildet. Die Ertragsvorschau dient zur Prüfung der künftigen Rentabilität des Unternehmens.
Fonds eines Eigenkapitalinvestors, der keine begrenzte Laufzeit hat und bei Bedarf durch den oder die Gesellschafter mit weiterem Kapital ausgestattet wird.
Finanzmittel, die für die erste wirtschaftliche Vollexistenz durch Erwerb einer tätigen Beteiligung oder Gründung eines Unternehmen zur Verfügung gestellt werden müssen.
Verkauf einer gehaltenen Beteiligung durch einen Investor. Hierbei gibt es die Möglichkeit, das Kapital durch die Unternehmung oder einen Gesellschafter an den Beteiligungsgeber zurückzuführen (BUY BACK) bzw. an einen Dritten zu veräußern (TRADE SALE). Für den Fall des Börsenganges (GOING PUBLIC) sind üblicherweise gesonderte Ausstiegskonditionen vereinbart worden.
Wachstums- und Expansionsfinanzierung. Das betreffende Unternehmen hat den BREAK-EVEN-POINT erreicht oder erwirtschaftet Gewinne. Die Geldmittel werden zur Finanzierung von zusätzlichen Produktionskapazitäten, Produktdiversifikation oder Marktausweitung und/oder für weiteres WORKING CAPITAL verwendet.
Durchführbarkeits- oder Machbarkeitsstudie. Analyse der technischen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit eines Projektes.
Der Betrag, der turnusmäßig an die Beteiligungsgesellschaft abgeführt werden muss und unabhängig vom Unternehmenserfolg meist prozentual vom Beteiligungsbetrag vereinbart wird.
Erste Finanzierungsrunde bei einem KMU, das damit erstmals externes EIGENKAPITAL erhält.
Kurzfristiges Investment, bei dem ein EXIT schon vor Geschäftsabschluss feststeht.
Totaler Fehlschlag einer Beteiligung. (Gegensatz zu HIGH FLYER)
Einwerben von Funds. Startphase eines Fonds von Eigenkapitalinvestoren, in der institutionelle, industrielle oder private Anleger dafür gewonnen werden sollen, Fondsanteile zu zeichnen.
Die Fusion oder Verschmelzung ist die Vereinigung der Vermögen mindestens zweier rechtlich selbständiger Kapitalgesellschaften, in der Weise, dass mindestens eine von ihnen erlischt (Unternehmenszusammenschluss). Das deutsche Umwandlungsgesetz und Fusionskontrollvorschriften wie die Europäische Fusionskontrollverordnung sind zu beachten.
(US-) General Accepted Accounting Principles.
Beteiligungsgesellschaft ohne eindeutigen Schwerpunkt in der Investitionspolitik, die in allen Marktsegmenten aktiv sein kann.
Die Kreditinstitute sprechen bei Nicht-Selbständigen von geordneten wirtschaftlichen bzw. finanziellen Verhältnissen, sofern keine Bankverbindlichkeiten bestehen bzw. Kredite und Darlehen nur in bedienbarer Höhe aufgenommen wurden. Weiterhin sollten keine Negativmerkmale in der Kontoführung bestehen. Bei Selbständigen spricht man von geordneten Verhältnissen, wenn die zeitnahen Jahresabschlussunterlagen keinen Grund zur Beanstandungen geben. Dieses ist der Fall, wenn eine angemessene Eigenmittelausstattung dokumentiert werden kann und die Ertragslage für den bzw. die Unternehmer mindestens auskömmlich sind.
Die Gewinn- und Verlustrechnung stellt zusammen mit der BILANZ und dem Bilanzanhang den Jahresabschluss eines Unternehmens dar. Für eine Rechnungsperiode - meistens das Kalenderjahr- werden Aufwendungen und Erträge zur Ermittlung des Unternehmensergebnisses gegenüber gestellt. Aus der Differenz ergibt sich nach gesetzlich vorgegebenen Verfahren (Gesamtkostenverfahren, Umsatzkostenverfahren) der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag des Unternehmens.
Bei der Gewährleistungsbürgschaft verbürgt sich die Hausbank des Auftragnehmers für die Mängel aus einem erstellten Gewerk innerhalb der gesetzlichen Fristen. Durch diese Gewährleistungsbürgschaft kann der vom Auftraggeber einbehaltene Teil eines Rechnungsbetrages als Sicherheitseinbehalt (meist 5 % der Rechnungssumme) ausgelöst werden. Das Unternehmen muss somit nicht auf den Betrag aus dem Sicherheitseinbehalt verzichten, der in der Summe der Kunden erheblich sein könnte.
Das gezeichnete Kapital bzw. Nominalkapital stellt die Haftbasis der Gesellschaft dar, die für Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern haftet. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital müssen bei einer Betrachtung in Abzug gebracht werden. Bei einer Aktiengesellschaft spricht man auch von Grundkapital, bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bezeichnet man das Nominalkapital als Stammkapital.
Rückkauf eines Unternehmens von der Börse in privates Eigentum.
Gang eines Unternehmens an die Börse.
Innerer - über den Substanzwert hinausgehender - Firmenwert inkl. Liefer- und Kundenbeziehungen.
Die Grundschuld ist eine dingliche Belastung eines Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder des gewerblichen Teileigentums. Die Eintragung erfolgt in dem dazugehörigen Grundbuch. Die Eintragung genießt öffentlichen Glauben. Sie stellt im Gegensatz zur Hypothek einen alleinigen dinglichen Anspruch dar, der von dem jeweiligen Kreditverhältnis losgelöst zu betrachten ist. Sie kann für sämtliche Finanzierungsformen als Sicherheit herangezogen werden.
Nach Bereitstellung von EIGENKAPITAL lässt man das Unternehmen agieren ohne bis zum EXIT direkt einzugreifen. Eher passive Betreuung durch Mitwirkung in Beiräten, Aufsichtsräten etc..
Aktive Betreuung eines finanzierten Unternehmens. Der Investor zielt auf eine Wertsteigerung durch aktive Unterstützung des Managements ab i.S. eines ADDED VALUE und entfaltet über die bloße Mitwirkung in Beiräten, Aufsichtsräten etc. hinausgehende Aktivitäten.
Bezeichnung für Aktien oder Unternehmensbeteiligungen mit einem extremen Wertanstieg und weit unterdurchschnittlichem Kurs-/Gewinnverhältnis. Gegensatz zu FLOP.
Zeitraum, in dem ein Investment im Portfolio verbleibt.
Feindliche Übernahme. Nach deutscher Rechtsvorstellung liegt die Entscheidung der Frage, wer gesellschaftsrechtliche Anteile an einem Zielunternehmen hält, grundsätzlich in der Kompetenz der Anteilseigner und nicht der Geschäftsführung. Erfolgen Transaktionen in einem gewissen Einvernehmen mit dem Management des Zielunternehmens spricht man von Friendly Takeover. Versucht ein Unternehmen gegen den Willen des Managements - i.d.R. durch einen überhöhten Preis an die Aktionäre - das Unternehmen gegen den Willen des Management zu übernehmen, spricht man von Unfriendly oder Hostile Takeover.
Das in ausgebildeten und hochqualifizierten Arbeitskräften repräsentierte Leistungspotenzial. Genauer bezeichnet stellt auf betriebswirtschaftlicher Ebene das Humanvermögen die Gesamtheit der Leistungspotenziale dar, die die Arbeitnehmer einem Unternehmen zur wirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung stellen (Arbeitszeit, Leistungsfähigkeit, Motivation).
Vor Wirksamwerden der Gewinnbeteiligung der Managementgesellschaft bzw. deren Management (s. CARRIED INTEREST) erhalten die Investoren zunächst eine Basisvergütung.
International Accounting Standards.
Unabhängiger Fonds oder VENTURE CAPITAL-GESELLSCHAFT, die nicht von einer bestimmten Finanzgruppe kontrolliert wird. Gegensatz zu CAPTIVE FUND.
Einrichtung, in der junge Firmen vor allem aus der Informations- und Kommunikationstechnologie intensiv betreut und entwickelt werden. (s. ACCELERATOR; VENTURE CATALYST)
Große Institutionen, z. B. Kreditinstitute, Versicherungen, Pensionsfonds oder Großunternehmen, die in Eigenkapitalfonds investieren.
Initial Public Offering. Im angloamerikanischen Raum Bezeichnung für die öffentliche Erst-Emission von Anteilen junger und mittelständischer Unternehmen.
Internal Rate of Return. Ein interner Zinsfuß. Finanzmathematische Methode zur Berechnung der Rendite eines Investments.
Ein Joint Venture stellt im weitesten Sinn eine Kooperation von rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Unternehmen zur Verfolgung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Zwecks dar. Beim Contractual Joint Venture erfolgen rein schuldrechtliche Absprachen zwischen den beteiligten Unternehmen, ohne dass es zu einer organisatorischen Verselbständigung der beabsichtigten Zusammenarbeit z.B. in Form einer Projektgesellschaft kommt. Beim Equity Joint Venture gibt es eine kapitalmäßige und/oder organisatorische Verflechtung der beteiligten Unternehmen durch Gründung einer Joint Venture Gesellschaft, sei es als Konsortium oder Arbeitsgemeinschaft (BGB-Gesellschaft), sonstige Personen- oder Kapitalgesellschaft.
Anleihen eines Emittenten mit geringer Bonität, hohen Risiken, aber auch hohen Renditen, die bei Zahlungsunfähigkeit des Emittenten wertlos werden (Wegwerfanleihen, "Ramschanleihen").
Der Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan beinhaltet eine Gegenüberstellung der benötigten Mittel (Investitionen, Warenausstattung, Liquidität etc.) und der vorhandenen Mittel (EIGENKAPITAL, zugesagte bzw. zu beantragende Kredite etc.).
Kleine und mittelständische Unternehmen.
Zusammenarbeit zwischen rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Unternehmungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.
Im Sprachgebrauch ist der Kontokorrentkredit der Dispositionskredit des Selbständigen. Der Kontokorrentkredit ist ein Geldkredit, der im Rahmen der kurzfristigen Fremdfinanzierung gewährt wird. Das Kreditinstitut räumt einem Kreditnehmer einen Kredit in einer bestimmten Höhe - das Kreditlimit - ein. Bis zu dieser Grenze kann das Konto ohne vorherige Rücksprache jederzeit genutzt werden.
Die Bankbetriebslehre unterscheidet grundsätzlich zwischen Sach- und Personensicherheiten. Zu den gängigen Sachsicherheiten zählen die Grundschuld, die Verpfändung, die Abtretung und die Sicherungsübereignung. Unter Personensicherheiten versteht man im wesentlichen Bürgschaften bzw. die Mitverpflichtung in einem Vertragsverhältnis.
Spätphasenfinanzierung. Finanzierung von Expansionen, Übernahmen, Überbrückungen etc. bei etablierten mittelständischen Unternehmen.
Überwiegend fremdkapitalfinanzierte Unternehmensübernahme mit Hebelwirkung. Als Leveraged Buy-Out / Leveraged Buy-In (LBO / LBI) wird ein MBO oder MBI bezeichnet, bei dem der Kaufpreis zum überwiegenden Teil aus Fremdkapital (Leverage = Hebel) finanziert wird. Der Schuldendienst wird im Ergebnis meist aus dem Cash-Flow des erworbenen Unternehmens erbracht. Über eine neu zu gründende weitere Gesellschaft kann der gezahlte Unternehmenswert aktiviert werden und bietet somit Abschreibungspotential.
In einem Syndikat von VC-GESELLSCHAFTEN der Investor meist mit dem größten Anteil, der sowohl die Organisation der Finanzierung als auch die HANDS ON-Betreuung übernimmt.
Als Leasing bezeichnet man ein über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossenes miet- oder pachtähnliches Verhältnis. Dieses Verhältnis wird zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer in einem Leasingvertrag vereinbart. Leasing wird als Sonderform der Fremdfinanzierung bezeichnet, jedoch erwirbt der Leasingnehmer kein Eigentum, sondern er hat lediglich das Recht, gegen eine zu zahlende Gebühr, das Leasinggut für die Vertragsdauer zu nutzen.
Der Letter of Intent (LoI) ist eine schriftliche Absichtserklärung eines Investors wie z.B. einer VC-GESELLSCHAFT für ein Investment, in der die grundsätzliche Bereitschaft einer künftigen Beteiligung nebst Rahmenkonditionen sowie die beiderseitigen Grundannahmen schriftlich erklärt werden. Zusätzlich wird oft das weitere Vorgehen skizziert, die Vertraulichkeit zugesichert und eine Exklusivitätserklärung vom Kunden für das Vorhaben abgegeben.
Notierung eines Unternehmens an der Börse.
MERGERS & ACQUISITIONS - Unternehmenszusammenschlüsse und Unternehmensübertragungen, auch in Form von Beteiligungen.
Beim Management-Buy-In (MBI) erfolgt die Übernahme eines Unternehmens durch einen oder mehrere externe Manager.
Beim Management-Buy-Out (MBO) erfolgt die Übernahme eines Unternehmens durch einen oder mehrere bereits in der Führungsebene beschäftigte Manager, die das Unternehmen meist aus langjähriger Führungstätigkeit gut kennen. (s. LBO)
Grundsatzvereinbarung um den Rahmen einer geplanten Kooperation (z.B. JOINT VERNTURE) festzulegen. (s. a. LoI)
Im Deutschen gibt es für M & A keine kurze, prägnante Bezeichnung, so dass der englischsprachige Begriff fast ausschließlich Verwendung findet. Unter M & A wird die Gesamtheit von Unternehmenszusammenschlüssen, Unternehmensübertragungen wie Unternehmens- und Beteiligungskäufen und -verkäufen, FUSIONEN, STRATEGISCHEN ALLIANZEN, JOINT VENTURES und sonstigen Kooperationen, Restrukturierungen, Unternehmenssicherungen, Börsengängen (IPO's) verstanden.
Finanzierungsmittel, die die Finanzierungslücke zwischen Fremd- und EIGENKAPITAL in der Kapitalstruktur insbesondere bei MBO / MBI füllen. In Deutschland gebräuchliche Formen sind Gesellschafterdarlehen, SUBORDINATED DEBT, partiarische DARLEHEN, Vorzugsaktien, Genussscheine, STILLE BETEILIGUNG und SELLER'S NOTES.
Bei in der Vergangenheit bereits vorgekommenen Rücklastschriften, Rückschecks mangels Deckung sowie Wechselprotesten spricht man im Bereich der Kontoführung von Negativmerkmalen. Ebenso werden über die SCHUFA Negativmerkmale über Kunden an die angeschlossenen Kreditinstitute übermittelt. Neben Standardmitteilungen über neu aufgenommene Kredite und Kontoeröffnungen werden u.a. auch Mahnbescheide, eidesstattliche Versicherungen und Konkurse gemeldet.
Geheimhaltungsvereinbarung.
New Company; neu gegründete Gesellschaft, auch als Übergangsgesellschaft um eine steuerliche Optimierung zu erreichen. Meist Erwerbergesellschaft als zeitlich begrenztes Rechtsvehikel zum Erwerb eines Unternehmens im Rahmen eines MBO / LBO.
Bei einer offenen Beteiligung werden von einer Beteiligungsgesellschaft, einer Privatperson oder einem Unternehmen, Kapitalanteile gehalten, die registerlich erfasst werden. Der Beteiligungsgeber bzw. Kapitalinhaber ist Gesellschafter des Unternehmens. Gewinnbeteiligung, Mitsprache- und Einsichtsrechte regelt der Gesellschaftsvertrag.
Marktbeherrschung durch einige wenige Anbieter.
Investierter Betrag plus CAPITAL GAIN, realisiert bei einem EXIT.
Vorstellung verschiedener Berater, Anbieter von Beteiligungskapital und Know-how oder Banken vor einer Beauftragung. (s. auch BEAUTY-CONTEST oder BEAUTY-PARADE)
Summe des gesamten in Beteiligungen angelegten Kapitals einer Kapitalbeteiligungsgesellschaft.
Beteiligungsfinanzierung vor einem Börsengang (s. BRIDGE FINANCING).
Vor Gründungs- bzw. Ideenfindungsphase, in der beispielsweise entwicklungsfähige, potentielle Arbeitskräfte (z. B. Studenten unterer Semester) gefördert werden, um ein in der Zukunft liegendes Vorhaben zu realisieren.
Im Amerikanischen Oberbegriff für alle EIGENKAPITAL-Anlageformen: VENTURE CAPITAL, MEZZANINE MONEY und LBO. Beteiligungskapital im weitesten Sinne.
Private Platzierung von Aktien ohne Inanspruchnahme der Börse - im Gegensatz zum PUBLIC OFFERING.
Öffentliches Angebot von Aktien über die Börse - im Gegensatz zum PRIVATE PLACEMENT.
Überschlagsmäßige Messung der Unternehmensliquidität zur Bewertung der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens (Summe der Aktiva : Summe der Verbindlichkeiten).
Bonus- und/oder Malusvereinbarung, bei der abhängig von der Zielerreichung des Unternehmens EIGENKAPITAL-Anteile zu Vorzugskonditionen vom Verkäufer (Bonus) oder Käufer (Malus) erworben werden können.
Als Rechtsformen unterscheidet man neben der Einzelunternehmung/Einzelfirma die Personengesellschaften (oHG, KG, etc.), Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, etc.), eingetragene Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) und sogenannte Mischformen (GmbH & Co. KG, etc.). Des weiteren werden die öffentlich-rechtlichen Unternehmen unterschieden in Formen ohne eigene Rechtspersönlichkeit und Formen mit eigener Rechtspersönlichkeit, wie öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen.
Kauf der Unternehmensanteile von Anteilseignern, die die Firma verlassen wollen.
Aufgrund der schlechten Lage eines Unternehmens wird ein neues Unternehmenskonzept erstellt. Ggf. soll auch mit neuem Management und einer geänderten Produktpalette das Unternehmen neu gestartet werden. (s. TURNAROUND)
Return on Capital Earnings - Kapitalertrag.
Return on Investment Kapitalrendite (vgl. IRR). Stellt die Gesamtkapitalrentabilität eines Unternehmens dar, die mit Hilfe des eingesetzten Eigen- und Fremdkapitals (inkl. des Beteiligungskapitals) erwirtschaftet wird. Gewinn aus Ausschüttungen und der Veräußerung einer Beteiligung in Bezug auf das investierte Gesamtkapital.
Unternehmen dürfen zu Lasten der Ertragslage (gewinnschmälernd) Rückstellungen für Verbindlichkeiten, Verluste oder Aufwendungen bilden, deren Höhe oder das Eintreten generell noch nicht sicher ist. In der Praxis werden üblicherweise Rückstellungen für Pensionen oder ähnliche Verpflichtungen, Steuernachzahlungen oder für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung gebildet.
Verfahren zur Einholung einer verbindlichen Auskunft der Steuerbehörden.
Unternehmens-Transaktionsvertrag.
DARLEHEN oder Kredite, die der Sanierung eines Unternehmens dienen sollen. Oft müssen vergangenheitsbezogen Verluste oder Entnahmen der Gesellschafter finanziert werden, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Die Verbürgung solcher Fremdmittel ist den Bürgschaftsbanken richtliniengemäß nicht gestattet.
Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung mbH. Die SCHUFA ist eine Auskunftei, die für die angeschlossenen Untenehmen - zumeist Kreditinstitute - Daten über Privatpersonen sammelt und an ihre Vertragspartner weitergibt. Über eine Eigenanfrage kann auch eine Privatperson erfragen, was über sie bei der SCHUFA gespeichert ist.
MBO eines MBO, d. h. die MBO-Manager verkaufen an die nächste Managergeneration.
Zweite Finanzierungsrunde für ein Unternehmen, das bereits in einer ersten Runde VENTURE CAPITAL erhalten hat.
EXIT-Variante: Eine VC-GESELLSCHAFT verkauft ihre Anteile an einem Unternehmen an eine andere VC-GESELLSCHAFT bzw. einen finanziell interessierten Partner.
Starthilfe für besonders innovative Existenzgründungen, kurz vor oder nach unmittelbarem Beginn der Gründungsphase (einschließlich Erstellung eines Businessplanes). Finanzierung der Ausreifung und Umsetzung einer Idee in verwertbare Resultate, bis hin zum Prototyp, auf deren Basis ein Geschäftskonzept für ein zu gründendes Unternehmen erstellt wird.
Ein von den verschiedenen Kreditinstituten eigens entworfenes Formular, welches von den Kunden selbst ausgefüllt und unterzeichnet wird. Die Selbstauskunft sieht die Angabe der persönlichen Daten vor und soll dem Leser Auskunft über die Vermögensverhältnisse einer Person geben.
Kaufpreisstundungen. "Stehen gelassene" Kaufpreisforderungen seitens der Verkäufer, quasi ein Verkäuferdarlehen (ggf. mit Bindung an einen bestimmten Zielerreichungsgrad).
Bankkredit, der bei Misserfolg vor EIGENKAPITAL und MEZZANINE MONEY bedient wird.
Unternehmer, der schon ein oder mehrere Unternehmen gegründet, aufgebaut und verkauft hat. (vgl. BUY-AND-BUILD-STRATEGY)
Firmenübernahme durch Übertragung der Gesellschaftsanteile. (vgl. ASSET DEAL)
Als Sicherheit wird in der "Bankenwelt" die mögliche Reduzierung des Risikos aus überlassenen Geldbeträgen oder Eventualverbindlichkeiten verstanden. Die gestellten Sicherheiten werden auf Initiative des Kreditgebers verwertet, sofern der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Sach- und Personensicherheiten. Unter Personensicherheiten versteht man im Wesentlichen die Bürgschaft oder den Schuldbeitritt bzw. die Mitverpflichtung. Sachsicherheiten sind im Wesentlichen die Grundschuld, die Verpfändung sowie die Sicherungsübereignung. Bei der ABTRETUNG / ZESSION wird eine Sicherheit an bestimmten Rechten bestellt. Sie wird trotzdem als Sachsicherheit behandelt.
Eigentumsübertragung mit der Abrede, die zur Sicherung übereignete Sache nur bei Nichterfüllung der gesicherten Forderung zu verwerten. Zur Besicherung von Krediten werden in der üblichen Bankpraxis z.B. Kraftfahrzeuge, Maschinen, Einrichtungsgegenstände sowie Waren und Vorräte sicherungsübereignet. Ein wesentlicher Unterschied zum Pfandrecht besteht darin, dass das Sicherungsgut bei dem Sicherungsgeber zur Nutzung verbleibt. Hierdurch entstehen aus Banksicht besondere Risiken (z.B. Untergang, besondere Abnutzung), so dass die Kreditinstitute der Sicherungsübereignung nur wenig Werthaltigkeit beimessen.
Die Europäische Aktiengesellschaft kommt seit Jahrzehnten über ein Entwurfsstadium der Europäischen Kommission nicht hinaus. Ein Hauptgrund ist die offene Frage der Arbeitnehmerbeteiligung in Verwaltungs- und Aufsichtsgremium einer solchen Europäischen Aktiengesellschaft.
Ausgliederung und Verselbständigung einer Abteilung oder eines Unternehmensteils aus einer Unternehmung oder einem Konzern.
Gründungsfinanzierung. Das betreffende Unternehmen befindet sich in der Gründungsphase, im Aufbau oder seit kurzem im Geschäft und hat seine Produkte noch nicht oder nicht in größerem Umfang vermarktet.
Eine stille Beteiligung wird dann vereinbart, wenn ein Kapitalgeber als Gesellschafter eine Einlage in dessen Vermögen leistet. Diese Einlage stärkt somit unmittelbar die Eigenkapitalbasis, jedoch behält der Unternehmer seine Handlungsfreiheit in Bezug auf unternehmerische Entscheidungen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einer typisch stillen Beteiligung und einer atypisch stillen Beteiligung. Bei der typisch stillen Beteiligung partizipiert der Kapitalgeber nicht an stillen Reserven (Unterbewertung von Vermögensgegenständen, z.B. dem Firmenwert oder Überbewertung von Verbindlichkeiten). Bei Beendigung der Gesellschaft partizipiert bei einer atypisch stillen Beteiligung hingegen der stille Gesellschafter vor allem an dem außerbilanziellen Wertzuwachs, der während der Dauer der Beteiligung erreicht werden konnte.
Eine stille Gesellschaft entsteht bereits durch eine Vermögenseinlage, ohne dass der stille Gesellschafter nach außen hin als Gesellschafter in Erscheinung tritt. Die Haftung des stillen Gesellschafters ist auf seine Einlage beschränkt. (Vgl. STILLE BETEILIGUNG)
Aktien-Optionen - als Vergütungsmodell i.d.R. für Manager.
Grundsätzliche Vereinbarung von (zwei) Unternehmungen zur Zusammenarbeit. Die Realisierung erfolgt über konkrete Projekte; eine Institutionalisierung kann z.B. über ein gemeinsames JOINT VENTURE oder wechselseitige Kapitalbeteiligungen erfolgen. Motive sind beispielsweise Risikoteilung, Know-how-Austausch, Neutralisierung von Wettbewerb oder Kostensenkung (z.B. bei Forschung und Entwicklung, Markterschließung, etc.).
Nachrangige Fremdmittel. Die Nachrangigkeit bezieht sich auf die Rangfolge der Fremdkapitalgeber untereinander insbesondere für den Vergleichs- bzw. Liquidationsfall.
Co-Investments. Um auch größere Investments mit hohem Risiko zu finanzieren, schließen sich mehrere Kapitalbeteiligungsgesellschaften zusammen.
Unternehmensübernahme. (s. HOSTILE TAKEOVER)
Zielunternehmen für eine Unternehmensübernahme oder Eigenkapitalinvestition.
Die Angabe zur Tilgungsverrechnung gibt Auskunft darüber, wann vom Kunden eingehende Tilgungsleistungen mit der DARLEHENS-Restschuld verrechnet werden. Grundsätzlich gibt es die taggenaue Verrechnung (Tag des Zahlungseinganges) oder die Verrechnung zu bestimmten Terminen (vierteljährlich, halbjährlich etc.).
Erfolgs- und Erfahrungsgeschichte eines Unternehmens, einer Beratungsgesellschaft, eines Unternehmers oder auch eines Managers.
Veräußerung der Unternehmensanteile an einen industriellen Investor.
Finanzierung eines Unternehmens, das sich nach Überwindung von Schwierigkeiten (z.B. Absatzproblemen) wieder aufwärts entwickeln soll.
Die - rechtlich nicht verbindliche - Empfehlung der Börsensachverständigenkommission (BSK) als Regelwerk zur Schaffung klarer Rahmenbedingungen für Unternehmensübernahmen und -fusionen. Diesem Übernahmekodex der BSK als einer unabhängigen Expertenkommission können sich die beteiligten Unternehmen auf freiwilliger Basis unterwerfen. Die Regelungen wirken rechtlich nur subsidiär zu den bestehenden gesetzlichen Vorschriften für M & A -Transaktionen. Eine rechtliche Verbindlichkeit entsteht jedoch, wenn ein Bieterunternehmen sich in einem öffentlichen Übernahmeangebot vertraglich zur Einhaltung der Bestimmungen verpflichtet. Für die Aktionäre des Zielunternehmens entsteht dann ein einklagbarer vertraglicher Anspruch.
Als Umlaufvermögen werden alle Vermögensteile bezeichnet, die nicht dazu bestimmt sind dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen und die nicht zum ANLAGEVERMÖGEN bzw. zur Rechnungsabgrenzung gehören; dies sind insbesondere der Bestand an Vorräten, Forderungen sowie die vorhandenen Barvermögen. Es wird mit dem ANLAGEVERMÖGEN auf der Aktivseite der BILANZ ausgewiesen.
Oberbegriff für die Verpflichtung zur Übertragung (Verpflichtungsgeschäft) und/oder die Übertragung (Verfügungsgeschäft) von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder Unternehmensgegenständen.
Das an die Beteiligungsgesellschaft zu entrichtende variable Entgelt bemisst sich nach dem Grad der Erreichung von vereinbarten Unternehmenskennziffern. Meistens wird der Jahresüberschuss nach Normalabschreibungen und eventuell vereinbarten Geschäftsführergehältern als Bemessungsgrundlage herangezogen.
Venture Capital Gesellschaften. Unternehmen, die mit unterschiedlichen Absichten Beteiligungskapital zur Verfügung stellen.
Verkäufer eines Unternehmens oder von Unternehmensanteilen.
Risiko- oder Wagniskapital. Zurverfügungstellung von haftendem Kapital über einen bestimmten Zeitraum, meist verbunden mit unternehmerischer Beratung. Erfasst nach amerikanischer Sicht zwar EARLY STAGE FINANCING, EXPANSION FINANCING und LATER STAGE FINANCING - nicht aber MANAGEMENT BUY-OUT und MEZZANINE MONEY. In Europa wird PRIVATE EQUITY (Beteiligungskapital) oft als Synonym verwendet.
Institution als Mittler zwischen jungen Technologieunternehmen und Eigenkapitalinvestoren. Sichtet, prüft und verbessert Business Pläne und sucht geeignete Investoren. (vgl. ACCELERATOR, INKUBATOR
Die Hausbank eines Auftragnehmers verbürgt sich für die vertragsgemäße Erfüllung des Auftrages. Der Auftraggeber möchte hierdurch das Risiko einschränken, dass das ausführende Unternehmen nicht in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Leistung in der vertraglich vereinbarten Zeit zu erbringen. Üblicherweise werden 5 % des Vertragswertes verbürgt.
"Geier". Ironische Bezeichnung für Finanzinvestoren (VENTURE CAPITALIST), deren Ziel allein im "schnellen Geld" unter Einsatz unseriöser Methoden besteht.
Weighted Cost of Capital - gewogenes Mittel aus Eigen- und Fremdkapitalkosten:
Weißer Ritter - ein Investor, der die Zielgesellschaft vor einer feindlichen Übernahme (HOSTILE TAKEOVER) schützt. Eine aktive Mitwirkung des Vorstands der Zielgesellschaft ist aber problematisch im Hinblick auf dessen Neutralitätspflicht nach dem ÜBERNAHMEKODEX.
Bevorzugtes Interesse eines CORPORATE VENTURE FUNDS; bzw. eines Industriekonzerns, der sich über VENTURE CAPITAL-Beteiligungen Zugang zu neuen Technologien verschaffen will.
Totalverlust eines Investment, d. h. totales Abschreiben der investierten Mittel. (s. ABSCHREIBUNGEN)
Diese Aufwandsposition setzt sich zusammen aus den verbrauchten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zur Leistungserstellung. Im Handelsbereich spricht man beim Einkauf der Handelsware eher von Wareneinsatz. Aus Material bzw. Wareneinsatz und einer Umsatzgröße lässt sich eine Quote bilden, die dann bei gleichartigen Unternehmen eine Vergleichsmöglichkeit bietet.
Netto-UMLAUFVERMÖGEN. Zur Beobachtung der Veränderungen der Liquidität gebräuchliche Messzahl: UMLAUFVERMÖGEN abzüglich kurzfristige Verbindlichkeiten.
Rate of Return bei Schuldverschreibungen / Ergebnis aus einer Kapitalanlage.
Anleihe ohne verbrieften Zins. Die Rendite stammt aus der Differenz zwischen Kaufpreis und Rückzahlungsbetrag.
Übertragung einer Forderung von dem bisherigen Gläubiger durch Vertrag auf einen neuen Gläubiger. (s. ABTRETUNG)